Geben Sie den ursprünglichen Rechnungsbetrag und das Fälligkeitsdatum ein.
Erfassen Sie die versandten Mahnungen mit Datum und Mahngebühr (üblich: CHF 20-50).
Erhalten Sie die Gesamtsumme inkl. Kapital, Mahngebühren und Verzugszinsen.
Mahngebühren sind gesetzlich nicht geregelt, müssen aber angemessen sein. Übliche Richtwerte:
Mahngebühren sind als Schadenersatz nach OR Art. 97 ff. geschuldet. Sie müssen den tatsächlichen Aufwand (Porto, Material, Arbeitszeit) widerspiegeln.
Überhöhte Mahngebühren können als missbräuchlich angefochten werden.
Zusätzlich zu Mahngebühren sind Verzugszinsen von 5% geschuldet (OR Art. 104). Diese werden auf das Kapital berechnet, nicht auf die Mahngebühren.